ePass - der neue biometrische Reisepass
5. Vorbehalte gegen den ePass
Die BioPII Studie kommt zu dem Schluss, dass vor dem Echtbetrieb
eine gründliche Untersuchung der Überwindungssicherheit sinnvoll
und notwendig ist [BIOPII 2005 S.170].
5.4.8 Zerstören des RFID-Chips durch Passinhaber
Wird der RF-Chip des ePasses (mutwillig) beschädigt und sind somit
die biometrischen Merkmale nicht lesbar, behält der ePass trotzdem
seine Gültigkeit [BSI 2005a]. Das bedeutet, auch wenn kein Ver-
gleich der biometrischen Merkmale stattfinden kann, ist eine Einreise
nach Deutschland möglich. Diese Tatsache stellt den Nutzen des
ePasses in Frage. Was bringt die Einführung des ePasses, wenn ein
Einreisen auch mit defektem RF-Chip und somit ohne Vergleich der
biometrischen Merkmale möglich ist? Laut Auskunft des Bundesmi-
nisteriums des
Inneren wird im Fall eines defekten RF-Chips mit
den klassischen Verfahren die Identität geprüft, wobei dies sicher
Anlass zu besonders intensiver Prüfung wäre [CCC 2005]. Wie eine
solche intensive Prüfung aussehen wird, ist unklar. Da die Finge-
rabdrücke des Passinhabers nur digital auf dem RF-Chip gespeichert
und nicht in den Papierteil des Passes gedruckt³ oder in einer zentra-
len Datenbank gespeichert werden (vgl. Kapitel 5.5.7), scheidet ein
Vergleich der Fingerabdrücke mit Referenzdaten vermutlich aus.
Hier sollte in Erwägung gezogen werden, ob eine zusätzliche Auf-
nahme der Fingerabdrücke in den Papierteil sinnvoll wäre. Vielleicht
wäre es auch möglich, die Fingerabdrücke der zu überprüfenden Per-
son mit den Daten im zuständigen Melderegister abzugleichen. In-
wieweit dies möglich und rechtlich zulässig ist, können wir nicht
einschätzen.
3
Laut telefonischer Auskunft von Michael Dickopf, Pressesprecher des BSI